Ihren Beweisantrag auf Befragung des Zeugen C.________, welcher die Beschimpfung des Hundehalters ihr gegenüber gehört habe, habe der Gesuchsgegner abgelehnt. 3.2 Der Gesuchsgegner bringt dagegen vor, die Gesuchsgegnerin beziehe sich offensichtlich auf die Tatsache, dass er in der Ansetzung der Frist nach Art. 318 StPO in