4. Zu eröffnen: - dem Beschuldigten/Beschwerdeführer, v.d. Rechtsanwalt B.________ - der Generalstaatsanwaltschaft Mitzuteilen: - der Regionalen Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau (mit den Akten) Bern, 5. Oktober 2016 Die Präsidentin: Oberrichterin Schnell Die Gerichtsschreiberin: Bohren Die Entschädigung für das Straf- und Beschwerdeverfahren wird durch die Beschwerdekammer in Strafsachen entrichtet.