Aufgrund der Einsprache des Beschwerdeführers erliess die Staatsanwaltschaft am 12. Juli 2016 einen neuen Strafbefehl. Darin sprach sie den Beschwerdeführer nur noch wegen Urkundenfälschung schuldig. Im ersten Strafbefehl betrugen die Verfahrenskosten zu Lasten des Beschwerdeführers CHF 800.00. Im zweiten Strafbefehl wurden die Verfahrenskosten auf CHF 600.00 reduziert. Es ist also davon auszugehen, dass ein Viertel der Verfahrenskosten auf das nun eingestellte Verfahren wegen versuchten Betruges ausgeschieden und vom Kanton Bern getragen wurde. Entsprechend wurde in Ziffer 3 der Einstellungsverfügung vom 12. Juli 2016 festgehalten, dass der Kanton Bern die Verfahrenskosten trage.