1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führte gegen A.________ ein Strafverfahren wegen Betrugs und Urkundenfälschung zum Nachteil der C.________ (nachfolgend: Privatklägerin). Am 9. Juni 2016 erliess die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl gegen A.________ wegen Urkundenfälschung und versuchten Betruges und bestrafte ihn mit einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagesätzen zu je CHF 120.00 bei einer Probezeit von zwei Jahren, auferlegte ihm die Verfahrenskosten von CHF 800.00 und verpflichtete ihn, der Privatklägerin eine Entschädigung von CHF 5‘675.60 auszurichten.