5 keine Antwort auf seine Anfrage gegeben zu haben. Weiter habe der Beschwerdeführer eine Richterin in I.________ und Rechtsanwalt E.________ angezeigt, doch habe Oberrichter D.________ ein Urteil so lange liegen lassen, bis die von ihm gewährte Einsprachefrist abgelaufen gewesen sei. A.________ von der Generalstaatsanwaltschaft werde vorgeworfen, zugeschaut zu haben, wie seine Staatsanwälte massive Rechts- und Amtsmissbräuche begehen würden. Es liege jedoch auch hier offensichtlich kein strafbares Verhalten vor.