Zudem hätten sie eine ‚Ordonnance‘ rechtsungültig unterschrieben, da sie für den Vornamen nur den ersten Buchstaben geschrieben hätten. Die dargestellten Handlungen würden aber offensichtlich keinen Straftatbestand erfüllen. Das diesbezügliche Verfahren sei nicht an die Hand zu nehmen. Dem Obergericht werde vorgeworfen, Anzeigen gegen die erwähnten Staatsanwälte nicht behandelt beziehungsweise schubladisiert zu haben und seit zwei Monaten