Der Staatsanwaltschaft, namentlich den Staatsanwälten C.________ und G.________, werde vorgeworfen, sich insbesondere wegen Amtsmissbrauchs, Amtspflichtverletzung von Treu und Glauben, der Verschwörung, der Amtsanmassung, der Verschleppung/Schubladisierung von Klagen/Fällen strafbar gemacht zu haben. Diese hätten sich geweigert, einen Angeklagten anzuschreiben und zu befragen. Auch hätten sie sich verweigert zu sagen, wieso Staatsanwalt C.________ nicht im Organigramm der Staatsanwaltschaft auffindbar sei. Zudem hätten sie eine ‚Ordonnance‘ rechtsungültig unterschrieben, da sie für den Vornamen nur den ersten Buchstaben geschrieben hätten.