wir stattdessen weiter: Drum scheint es mir hier nicht unangebracht, ein paar Artikel zu Ihrer Erinnerung anzufuehren (finden ja in Varation in all den zu „Polizei" Biel AG deponierten Strafanzeigen und der offensichtlich mangelhaften und bemaengelten Verfuegung Wirkung): […] Ain't no cherry-picking-time-of-laws no more, offensichtlich. Entweder gilt das Gesetz, welches Sie vertreten, oder es gilt nicht. Sie verstehen das? Gut. Also: wir haben offensichtlich ein Problem. Doch, Probleme interessieren nicht... Loesungen sind gesucht. Mein Loesungs-Ansatz/-Angebot ist Folgendes: