Alles offensichtlich aktenkundig – und kein Just- witz-Schwein interessiert's, auch nicht den angezeigten BE-Generalprokurator). Gleichzeitig sind die Unterschreibenden in die Klage(n) miteinzubeziehen (u.a. wegen Verschwoerung und Noetigung (ich muss ja jetzt u.a. diesen Txt verfassen). Klagen muss ich glaub' nicht, handelt es sich doch z.T. um Offizialdelikte. Der/die/das Staatangwaltschaft ist gefragt.