«Die Wuerde des Menschen ist unantastbar (BV, EMRK, UNO-Charta). Es gilt das gesprochene Wort. Ich verzichte (be-wusst) auf jegliche Schriftlichkeit (tue dies hier jedoch unter Zwang). Dies impliziert natuerlich besonders die Schriftlichkeit eines Gerichts-/Juschtizdieners. Aber offensichtlich, wollen die meine Worte eh nie hoeren. Mit Schreiben vom 16.6.16 (R 6.7.16) verkuneden zwei Mitarbeiter der Firma Staatsangwaltschaft zu Biel AG die Nichtanhandnahme meiner Strafanzeigen bei der Kantonalen Polizei AG zu Biel im Maerze/April 2016.