1. 1.1 Am 10. März 2016 erschien H.________ (nachfolgend Beschwerdeführer) bei der Kantonspolizei in I.________ zwecks Erstattung einer Strafanzeige. Am 5. April 2016 führte er bei der Kantonspolizei in I.________ im Rahmen eines 6-seitigen Protokolls aus, inwiefern sich die Steuerverwaltung, die Staatsanwaltschaft, das Obergericht, die Kantonspolizei und so weiter strafbar gemacht haben sollen. 1.2 Mit Verfügung vom 16. Juni 2016 nahm die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland das Verfahren nicht an die Hand.