2 schwerdeführer rügt in der Beschwerde im Wesentlichen eine Verletzung des Rechts auf Empfang von Briefen, der Wirtschaftsfreiheit sowie des Rechts auf Information und Meinungsbildung. Indem er seine Post nicht umleiten lassen könne, entstehe ihm ein erheblicher Schaden. Als selbstständig Erwerbender erhalte er zahlreiche Briefe von Klienten sowie Entscheide von Behörden, welche er beantworten müsse. Seine Untätigkeit wirke sich geschäfts- und rufschädigend aus.