Er führt aus, im Artikel heisse es, dass es dem Kind der in H.________ verhafteten Frau den Umständen entsprechend gut gehe. Dies treffe wohl auf den körperlichen Zustand zu. Soweit es um den psychischen Zustand des knapp zweijährigen Kindes gehe, stimme es nicht. Das Kind habe eine enge Beziehung zu seiner Mutter aufgebaut, welche durch die Flucht habe verhindern wollen, dass das Kind in eine Pflegefamilie komme. Die Behörden würden in das Familienleben von Mutter und Kind eingreifen. Die beiden würden lebenslang an diesem unverhältnismässigen Eingriff leiden.