Des Weiteren ergibt sich die Gefährdung der anderen Verkehrsteilnehmer aus der offenbar ungenügenden Aufmerksamkeit des Beschwerdeführers im Strassenverkehr: Am 28. Mai 2016 wurde ihm in einem Parkhaus von einer Fahrradpatrouille aus nächster Nähe zugerufen, er solle anhalten (siehe Anzeigerapport vom 1. Juni 2016 sowie insbesondere das dazugehörige mittlere Foto der Überwachungskamera), und am 11. Juni 2016 will er weder die Matrix «Stopp Polizei» am Polizeifahrzeug gesehen noch weniger Momente später die besondere Warnvorrichtung gehört haben (siehe Anzeigerapport vom 6. Juli 2016).