7. 7.1 Im Zentrum steht somit die angeführte Rechtsprechung zum wiederholten Fahren trotz Ausweisentzugs (Urteil des Bundesgerichts 1B_168/2012 vom 8. Mai 2012 E. 2). Indes ist erst die Einziehungsbeschlagnahme thematisiert, sodass – wie ebenfalls erwähnt – nicht sämtliche Tat- und Rechtsfragen erschöpfend zu prüfen sind. Was die allgemeinen Ausführungen der Generalstaatsanwaltschaft zur Beschlagnahme angeht, schliesst sich die Beschwerdekammer diesen an und verweist darauf (vorne E. 5). Bezüglich der einzelnen Voraussetzungen für eine Beschlagnahme bleibt anzufügen was folgt: 7.2