sowie des Personenwagens Porsche________. Dagegen erhebt der Beschwerdeführer eine Beschwerde und beantragt sinngemäss, die Beschlagnahme sei aufzuheben. 1.4 In ihrer Stellungnahme vom 27. Juli 2016 beantragt die Generalstaatsanwaltschaft die kostenfällige Abweisung der Beschwerde, soweit darauf einzutreten sei. Innert Frist hat der Beschwerdeführer keine Replik eingereicht.