Sie habe ihren festen Willen, die Täter verfolgt zu wissen, klar zum Ausdruck gebracht. Zum Zwecke der reinen Information hätte sie die enorme Belastung einer Befragung auf keinen Fall auf sich genommen. Es deute nichts darauf hin, dass sie die Strafverfolgung nur auf allfällige Offizialdelikte habe beschränken wollen. Es entziehe sich