3. Den Akten lässt sich folgender Rahmensachverhalt rund um die mit der angefochtenen Verfügung nicht an die Hand genommenen Vorwürfe entnehmen: Der Beschwerdeführer richtete am 14. Februar 2014 ein als «Herausgabe der Krankengeschichte» betiteltes Schreiben an den Beschuldigten 1 (Beschwerdebeilage 3). Diesem Schreiben lässt sich, soweit hier interessierend, das Folgende entnehmen: «Hiermit beende ich das Behandlungsverhältnis bei Ihnen per sofort.