Der Beschwerdeführer habe sich entfernen wollen. Der Beschuldigte habe ihn aber verfolgt, weswegen er eine Treppe in die Strasse hinuntergegangen sei. Unten an der Treppe habe er etwas am linken Schulterblatt gespürt. Er habe sich umgedreht und aus Reflex aus der Drehung heraus dem Beschuldigten eine Ohrfeige verpasst. Er habe ihn mit der Handballe am Jochbein getroffen. Der Beschuldigte sei daraufhin hingefallen. Der Beschuldigte habe hochgeschaut, und da er, der Beschwerdeführer, keine Verletzungen habe feststellen können, habe er sich entfernt.