Er habe ihn geschlagen, weil dieser ihn gepackt habe. Auf Vorhalt der Aussage des Beschuldigten vom 25. Februar 2016, dass der Beschwerdeführer zurückgekommen sei und ihn mit der Faust ins Gesicht geschlagen habe, führt er aus, dies sei Blödsinn, der Beschuldigte habe ihn gejagt und gepackt. Im Anzeigeschreiben vom 24. Mai 2016 stellte der Beschwerdeführer den Ablauf erneut dar. Er habe sich mit seiner Verlobten gestritten. Er sei mit ihr durch die Gasse gegangen, um nach Hause zu gehen. Er habe mit dem rechten Fuss die Tafel berührt, sodass sie unten weggerutscht und gegen sein Schienbein gefallen sei.