Anlässlich der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme vom 10. März 2016 führte der Beschwerdeführer aus, er sei am fraglichen Morgen gegen eine Tafel gestossen, die er nicht gesehen habe. Er habe sich wehgetan und deshalb geflucht. Es sei eine Schiefertafel gewesen, die umgefallen und zerbrochen sei. Er habe Schmerzen am Schienbein gehabt. Ein Mann sei aus dem Geschäft gekommen und habe ihn angeschrien. Er habe versucht ihm zu erklären, dass es ein Versehen gewesen sei, der Mann habe aber geschrien und sei bedrohlich gewesen. Da er das Gefühl gehabt habe, es bringe nichts, sei er weitergegangen.