3. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1‘500.00, werden dem Beschwerdeführer auferlegt. 4. Der Beschuldigten 2 wird vom Kanton Bern eine Entschädigung für ihre Aufwendungen im Beschwerdeverfahren von CHF 1000.00 (inkl. Auslagen und MWST) ausgerichtet. 5. Zu eröffnen: - dem Straf- und Zivilkläger/Beschwerdeführer, v.d. Advokat Dr. E.________ - der Beschuldigten 2, v.d. Fürsprecher Dr. C.________ - der Generalstaatsanwaltschaft Mitzuteilen: - der Regionalen Staatsanwaltschaft Oberland, Staatsanwalt P.________ (mit den Akten)