Sie schlug ihm vor, im Tal ein passenderes Fahrrad zu mieten. Darüber hinaus erklärte sie die wichtigsten Teile des Bikes, insistierte auf das Helmtragen, informierte sich über die geplante Route und liess sich versichern, dass sie den einfachsten Weg ins Tal über den Forstweg benutzen, der auch für wenig Erfahrene geeignet ist. Die Beschuldigte 2 nahm ihre Sorgfaltspflichten und ihre Aufklärungs- und Instruktionspflichten wahr. Dem Beschwerdeführer lagen alle Informationen vor, um die Risiken seiner Fahrt abschätzen zu können. Er versprach, die Strecke vorsichtig zu befahren.