Die Zeugenaussagen von M.________ würden belegen, dass der Beschwerdeführer im Wissen um die Grösse des Fahrrades gemeinsam mit den anderen Mietern und der Zeugin die Entscheidung getroffen habe, dass es verantwortbar sei, mit dem besagten Fahrrad die Strecke zurückzulegen. Der Beschwerdeführer habe sich im Wissen um die Grösse des Fahrrades und gemeinsam mit erfahreneren Mountainbikefahrern entschieden, die Fahrt nach Lauterbrunnen auf sich zu nehmen und er habe versprochen, vorsichtig zu fahren. Ihm seien folglich alle notwendigen Informationen vorgelegen, um die Risiken abschätzen zu können.