Es sei aber ebenfalls unbestritten, dass die Beschuldigte 2 bei der Anmietung des Fahrrades auf die Thematik aufmerksam gemacht habe, der Beschwerdeführer sich jedoch entgegen den Ratschlägen entschieden habe, das Mountainbike zu mieten und nach Lauterbrunnen zu fahren. Der Beschwerdeführer mache nicht substantiiert geltend, inwiefern die Beweiswürdigung willkürlich beziehungsweise der Sachverhalt unrichtig festgestellt worden sei. Der Staatsanwalt habe die Aussagen der Beteiligten umfassend gewürdigt. Beispielsweise habe er den Beweisantrag auf rechtshilfeweise Befragung von M.________, F.________ und G.___