Als Fazit sei festzuhalten, dass der Beschwerdeführer über keinerlei Moun- tainbike-Erfahrung verfügt habe. Mit einem an sich zu kleinen Bike sei er wissentlich und willentlich auf einer einfachen Strecke von Mürren nach Lauterbrunnen gefahren. Die drei Freunde seien langsam unterwegs gewesen. In einer Kurve habe sich der Beschwerdeführer verbremst und sei zu Fall gekommen.