3 könnten. Bezeichnenderweise äussere sich das Privatgutachten nicht zu dieser Frage, sondern stelle einzig die Behauptung auf, das Fahrrad hätte nicht vermietet werden dürfen. Bei der gefahrenen Route handle es sich um keine Downhill-Route, sondern um eine Mountainbike-Route. Diese Mountainbike-Route sei in der Gemeinde durch Veloland Schweiz markiert und mit jedem Typ Mountainbike befahrbar. Die Beschuldigte 2 habe die drei Freunde gefragt, welche Strecke sie benutzen wollten.