Das Parteigutachten, welches ausschliesslich Parteistandpunkte darstelle und dem lediglich die Qualität einer Parteibehauptung zukomme, weise keinerlei Erkenntniswert auf. Der Staatsanwalt habe in seiner Verfügung vom 2. Dezember 2015 zu Recht darauf verwiesen, dass die konkreten Umstände des Unfalls in Bezug auf die physikalischen Einwirkungen nicht mehr eruiert werden