Ihr wird vorgeworfen, sich als Vermieterin des Bikes der fahrlässigen schweren Körperverletzung strafbar gemacht zu haben. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren mit Verfügung vom 23. Juni 2016 ein. 1.3 Der Beschwerdeführer erhob gegen die Einstellungsverfügung am 7. Juli 2016 Beschwerde. Er beantragte was folgt: 1. Es sei die Einstellungsverfügung der Beschwerdegegnerin vom 23. Juni 2016 vollständig aufzuheben. 2. Es sei die Angelegenheit zur Fortführung des Verfahrens und zur Anklageerhebung gegen Frau B.________ wegen fahrlässiger Körperverletzung (Art. 125 StGB) an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen.