Ergänzend ist auszuführen was folgt. Die Beziehung zwischen den Parteien war augenscheinlich bereits sehr rasch nach der Heirat durch Aggressionen verschiedener Ausprägungen sehr belastet, welche mindestens zumeist alleine von der Beschwerdeführerin ausgingen. Die Akten zeigen dies in markanter Form auf, und letztlich bekräftigt auch die «Gegenoffensive» in Form der Strafanzeige vom 16. Februar 2016 dieses Bild. Wenn die Beschwerdeführerin in der Replik ausführen lässt, es sei nicht verwunderlich, dass sie wegen der empfundenen Angst zu einem früheren Zeitpunkt keine Anzeige erstattet habe,