5. 5.1 Nach Ansicht der Generalstaatsanwaltschaft ist die von der Staatsanwaltschaft vorgenommene Aussagenwürdigung nicht zu beanstanden: Mit Anzeige vom 16. Februar 2016 habe die Beschwerdeführerin diffus geäussert, sie sei während der Ehe wiederholt körperlich angegriffen worden. Es sei je zu einem Übergriff zu Hause – was die Nachbarn gehört hätten - und am Bahnhof Wankdorf gekommen. Zudem habe der Beschuldigte sie daheim des Öfteren gepackt und gegen die Wand, das Sofa oder das Waschbecken gedrückt. Er habe sie gewürgt, bis sie nicht mehr habe atmen können.