In der Replik ergänzt sie, dass die wiederholten Tätlichkeiten zu ihrem Nachteil ausreichend zu den Akten gegeben worden seien. In der Einvernahme vom 5. April 2016 mache sie Angaben, welche den Anfangsverdacht rechtfertigen würden. Sie werde in Zeile 265 f. gefragt, ob sie (nach dem Würgen) Schmerzen verspürt habe. Darauf habe sie geantwortet: «Es hat weh getan, aber nicht so intensiv wie das zweite Mal.» Sie habe somit angedeutet, dass es neben dem thematisierten Vorfall mindestens noch ein zweites, schmerzhafteres Würgen gegeben habe. In Zeile 163 ff.