Die Beschwerdeführerin ist durch die angefochtene Verfügung unmittelbar in ihren rechtlich geschützten Interessen betroffen und somit zur Beschwerdeführung legitimiert (Art. 382 Abs. 1 StPO). Auf die form- und fristgerechte Beschwerde ist einzutreten. 3. Die Beschwerdeführerin brachte mit Strafanzeige vom 16. Februar 2016 vor, sie sei vom Beschuldigten wiederholt körperlich angegriffen worden. Anlässlich der Ein-