Die Beschwerdeführerin beantragte die Einvernahme der in der Anzeige aufgeführten Zeugen. Mit Verfügung vom 2. Juni 2016 lehnte der Staatsanwalt diesen Beweisantrag ab und stellte am 22. Juni 2016 das Strafverfahren gegen den Beschuldigten ein. 1.4 Am 6. Juli 2016 reichte Rechtsanwalt D.________ namens der Beschwerdeführerin gegen die Einstellungsverfügung Beschwerde beim Obergericht ein. Er beantragte, die Verfügung vom 22. Juni 2016 sei aufzuheben und die Staatsanwaltschaft sei anzuweisen, das Strafverfahren fortzuführen. Eventualiter sei die Sache zurückzuverweisen – alles unter Kosten- und Entschädigungsfolge.