Ferner liess sie am 16. Februar 2016 Strafanzeige gegen den Beschuldigten einreichen mit dem Vorwurf, er habe sie mehrfach geschlagen und gewürgt. Diesbezüglich eröffnete die Regionale Staatsanwaltschaft am 7. April 2016 ein Verfahren wegen wiederholter Tätlichkeiten. 1.3 Nach der Durchführung von Einvernahmen kündigte der Staatsanwalt an, er beabsichtige das Verfahren einzustellen und gab den Parteien Gelegenheit, weitere Beweisanträge zu stellen. Die Beschwerdeführerin beantragte die Einvernahme der in der Anzeige aufgeführten Zeugen.