1. 1.1 C.________ (nachfolgend: Beschwerdeführerin) brachte A.________ (nachfolgend: Beschuldigter), den von ihr getrennt lebenden Ehemann, wegen verbotener Pornografie zur Anzeige. Anlässlich der polizeilichen Einvernahme vom 10. September 2015 stellte der Beschuldigte seinerseits Strafantrag gegen seine Ehefrau wegen häuslicher Gewalt. Mit Strafbefehl vom 22. Januar 2016 erklärte die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland die Beschwerdeführerin wegen Drohung sowie wiederholter Tätlichkeiten zum Nachteil von A.______