Der Gerichtspräsident hat sich dann zu Recht entschieden, dass es kein Gespräch gibt und was er abgehen möchte auf dem ordentlichen Weg der Eingabe einbringen soll. Am Schluss der Verhandlung musste er mit der Sekretärin das Protokoll erstellen, was sehr lange Zeit benötigte und daher nicht um ein laufendes Gerichtsprotokoll handelt, sondern um kurzes zusammengefasstes Vergangenheitsprotokoll. Wie Sie nun aus meinem Argumente ersehen, sollte klar ersichtlich sein, weshalb ich den Antrag gestellt habe, da sich hier die Glaubwürdigkeit in das Rechtssystem aufgeweicht hat.