Am Ende der Verhandlung hat Herr A.________ beim Gerichtspräsident um ein 1:1 erbeten, er wolle mit Ihm Besprechen und etwas abgeben. Der Gerichtspräsident hat nicht sofort verneint, dass dies nicht gehe, wegen Beeinflussung etc. sondern hat sich schwer getan hier eine Entscheidung zu erlassen. Der Gerichtspräsident hat sich dann zu Recht entschieden, dass es kein Gespräch gibt und was er abgehen möchte auf dem ordentlichen Weg der Eingabe einbringen soll.