Er wollte den ordentlichen Gerichtstermin in die Geburtszeit festlegen. Mein Mann hat entsprechend Ihn Hingewiesen, dass dies sehr schlecht sei. Weiter hat mein Mann auch Hingewiesen, dass KESB entsprechend auch ein Gutachten in Auftrag gegeben hat, sowie Begleitetes Besuchsrecht angeordnet wurde. Er hat die Akten des KESB nicht studiert respektive eingeholt. Er wird dieses noch für die ordentliche Verhandlung machen. In der Anzeige sollte stehen, dass hier das KESB informiert wurde, da schon mehrmals verschiedene Vorfälle in dieser Richtung gegeben hat. Am Ende der Verhandlung hat Herr A.____