4. Der Gesuchsteller verlangt den Ausstand aus folgenden Gründen: Der Gerichtspräsident B.________ stellt auf eine Aussage ab, die nichts mit dem Fall zu tun hat, sondern in Zukunft. Die Aussage von Gerichtspräsident Herr B.________ erstaunt mich nicht. Denn schon bei der Vergleichsverhandlung wollte er mich zu einem Rückzug der Anzeige bringen. Er hat einleitend bei der Vergleichsverhandlung hingewiesen, dass diese Sache sowieso nur eine Bagatelle sei und er die Sache bei einer Beurteilung ablehnen wird. Er hat diverse Stellen aus dem Strafgesetzbuch zitiert, die ihm bei der Aussage unterstützen.