_ (nachfolgend Beschuldigter/Beschwerdeführer) mit undatierter Eingabe Beschwerde mit dem Hinweis, dass die Begründung folgen werde (Eingang Beschwerdekammer: 5. Juli 2016). Das gab der Kanzlei der Beschwerdekammer Anlass, gleichentags um 14:35 Uhr mit dem Beschwerdeführer telefonisch Kontakt aufzunehmen, um ihm mitzuteilen, dass die Beschwerdefrist am Freitag, 8. Juli 2016 ablaufen wird und er die Beschwerdebegründung bis dahin einreichen bzw. der Schweizerischen Post übergeben muss (vgl. Aktennotiz MOR vom 5. Juli 2016). In der Folge ging bei der Beschwerdekammer innert Frist keine Beschwerdebegründung ein.