2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 600.00, trägt der Kanton Bern. 3. Zu eröffnen: - dem Beschwerdeführer 1 - der Beschwerdeführerin 2 - der Generalstaatsanwaltschaft Mitzuteilen: - der Regionalen Staatsanwaltschaft Oberland, Staatsanwältin G.________ (mit den Akten) Bern, 8. August 2016 Im Namen der Beschwerdekammer in Strafsachen Die Präsidentin: