Die Tatzeit wurde angegeben vom 26. Juni 2013 bis zum 1. September 2015, womit der Beginn mehr als drei Jahre und das Ende 11 Monate her ist. 5.5 Im Resultat ist die Sistierung zum jetzigen Zeitpunkt rechtens und die Beschwerde abzuweisen. Falls neue Ermittlungsansätze auftauchen, ist das Verfahren weiterzuführen.