Der Fall sei durch eine fähige Polizeidienststelle zu behandeln. Die Beschwerdeführerin 2 sei nach zwei Gehirntumoroperationen den perfiden Betrügern ausgeliefert gewesen. Die offenbar ausländischen Teppichhändler seien unangemeldet und in Abwesenheit des Ehemannes in die Wohnung gekommen. Nach einer Teppichreparatur hätten sie die Beschwerdeführerin 2 auf eine unglaubliche Art mit Ramschschmuck unter Druck gesetzt und in psychische Gewalt genommen. Sie habe niemandem ein Sterbenswort verraten dürfen. Rund 25 Mal sei sie zur A.________ Bank und zur E.________ Bank begleitet worden.