Die Generalstaatsanwaltschaft betraute am 5. Juli 2016 Staatsanwältin C.________ mit der Wahrnehmung der staatsanwaltschaftlichen Aufgaben im Verfahren vor der Beschwerdekammer in Strafsachen. Diese nahm am 8. Juli 2016 zur Beschwerde Stellung und beantragte deren kostenfällige Abweisung. Der Beschwerdeführer replizierte am 18. Juli 2016 und hielt an seinen Anträgen fest.