8 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Die Beschwerde wird gutgeheissen und die Ziffern 2 und 3 der Verfügung der Kantonalen Staatsanwaltschaft für besondere Aufgaben vom 14. Juni 2016 werden aufgehoben. 2. Es wird festgestellt, dass der Beschwerdeführer rechtsgültig Strafantrag wegen einfacher Körperverletzung betreffend den Vorfall vom 13. November 2016 gestellt und sich als Privatkläger konstituiert hat.