Von einem Missverständnis könne schon deshalb nicht ausgegangen werden, weil er sich dabei auf Gott berufen habe, was eine originelle Aussage darstelle. Der Beschwerdeführer sei von den Polizeibeamten mündlich auf seine rechtlichen Möglichkeiten aufmerksam gemacht worden und es sei ihm erklärt worden, dass sein Verzicht unwiderruflich sei und er im Nachhinein nichts mehr machen könne.