Die Polizeibeamten hätten folglich ihre Informationspflichten verletzt. Dass er Gott angerufen habe, treffe ebenfalls nicht zu. Des Weiteren sei es auch durchaus plausibel, dass es aufgrund seiner beschränkten Deutschkenntnisse zu Missverständnissen gekommen sei, spreche er doch besser französisch als deutsch. Mit seiner Ehefrau spreche er nur französisch. In deutscher Sprache könne er sich einigermassen verständigen, aber nur, wenn es sich um einfache Sachverhalte handle. Eine unmissverständliche Willensäusserung zu tätigen, sei ihm daher nicht möglich. Insbesondere wisse er nicht, was das Wort «unwiderrufbar» bedeute.