3 lizeibeamten verantwortlich gemacht. Er hätte somit als Opfer behandelt werden und die Polizei hätte ihn über seine Opferrechte informieren müssen. Dies sei indessen unterblieben. Die Angaben der Polizeibeamten, wonach sie ihn mündlich informiert hätten, bestreite er vehement. Die Frage des Strafantrags sei nicht einmal angesprochen worden. Ferner sei ihm auch nicht das offizielle Formular betreffend Opferrechte unterbreitet worden. Die Polizeibeamten hätten folglich ihre Informationspflichten verletzt.