Die Aussage des Beschwerdeführers wurde wie folgt zu Protokoll genommen: «Nein, das stimmt nicht. Die Polizei hat mir meine Hand kaputt gemacht, ich will jedoch keine Strafanzeige machen. Gott wollte es so, dass ich die Hand kaputt habe und dann ist es halt so» (Einvernahmeprotokoll vom 13. November 2015, Z. 78-80). Auf Anfrage der Staatsanwaltschaft hin nahmen die zwei involvierten Polizeibeamten, F.________ und G.________, zur Frage nach den Deutschkenntnissen des Beschwerdeführers Stellung sowie zu den Umständen, wie dessen Verzicht auf das Stellen eines Strafantrags zustande gekommen sein soll.